Versäumnis

krank

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert,ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht)

Von der Krankheit Ihres Kindes können Sie die Schule telefonisch (ab 8.45 Uhr), per Fax oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorab informieren.


Eine Entschuldigung für das Fehlen ist bis spätestens am zweiten Tag des Fernbleibens bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer oder über das Sekretariat vorzunehmen.

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder telefonischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Auch für einzelne Stunden oder mehrmaliges oder deutliches zu spätes Erscheinen wird eine Entschuldigung verlangt.

Formular für eine Musterentschuldigung hier
Vorzugsweise sind die Entschuldigungen in den dafür vorgesehenen Feldern im Koji Schulplaner einzutragen und zu zeigen.

Wenn Ihr Kind in der Schule krank wird oder einen Unfall hatte, versuchen wir, die Erziehungsberechtigten telefonisch zu erreichen. Bitte geben Sie uns deshalb bei Änderungen von Telefonnummern umgehend Bescheid.

Befreiung vom Sportunterricht ist möglich, wenn dies der Gesundheitszustand erfordert. Bitte halten Sie Rücksprache mit den Lehrerinnen / Lehrern.

Einen Antrag auf Beurlaubungen aus besonderem Anlass stellen Sie bitte rechtzeitig, schriftlich und unter Angabe des Grundes.

Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer trifft die Entscheidung für die Dauer bis zu 2 Tagen.

Der Schulleiter trifft die Entscheidung bei längerer Dauer und grundsätzlich bei Anträgen auf Beurlaubung im Zusammenhang mit Ferienabschnitten.